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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 2 K 65/18

Gesetze: AO § 37 Abs. 2; EStG § 74 Abs. 1

Rückforderung von Kindergeld bei unterlassener Entscheidung über eine Abzweigung zugunsten des Kindes

Leitsatz

Die Kindergeldberechtigte ist nicht als Leistungsempfängerin und damit nicht als Rückzahlungsverpflichtete im Sinne des § 37 Abs. 2 AO anzusehen, wenn die Voraussetzungen für eine Abzweigung nach § 74 Abs. 1 EStG vorliegen, das Kindergeld tatsächlich an das Kind ausgezahlt wird und die Familienkasse über die Abzweigung aber nicht entschieden hat.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EStB 2021 S. 47 Nr. 1
XAAAH-57576

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