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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 31 AS 321/17

Die Beteiligten streiten über die Vergütung der Leistung "Übergangshaus"; insbesondere geht es darum, wer den Unterkunftsanteil an der Gesamtvergütung zu tragen hat, der Beklagte oder der Beigeladene.

Fundstelle(n):
OAAAH-57728

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