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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 10 VE 44/15

Die Beteiligten streiten um einen Anspruch der Klägerin auf höhere Versorgungsleistungen als nach einem GdS von 30 gemäß § 1 Opferentschädigungsgesetz (OEG) in Verbindung mit den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG).

Fundstelle(n):
OAAAH-57741

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