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BGH Urteil v. - VII ZR 159/19

Gesetze: § 305c Abs 2 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 4 Abs 7 VOB B, § 17 Abs 8 Nr 2 VOB B

Unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers bei Verpflichtung zur Stellung einer Sicherheit für nicht unerheblichen Zeitraum über die Abnahme hinaus wegen möglicher Mängelansprüche

Leitsatz

Ergibt sich aus den formularmäßigen Vertragsbestimmungen eines Bauvertrags - für sich oder in ihrem Zusammenwirken -, dass der Auftragnehmer für einen nicht unerheblichen Zeitraum über die Abnahme hinaus wegen möglicher Mängelansprüche des Auftraggebers eine Sicherheit stellen muss, die 8 % der Auftragssumme beträgt, führt dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einer unangemessenen Benachteiligung des Auftragnehmers (Fortführung von , BauR 2015, 832 = NZBau 2015, 223; , BauR 2015, 114 = NZBau 2014, 759 und , BauR 2011, 1324 = NZBau 2011, 410).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:160720UVIIZR159.19.0

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 8 Nr. 39
NJW-RR 2020 S. 1219 Nr. 20
WM 2021 S. 2006 Nr. 41
VAAAH-57756

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