Unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers bei Verpflichtung zur Stellung einer Sicherheit für nicht unerheblichen Zeitraum über die Abnahme hinaus wegen möglicher Mängelansprüche
Leitsatz
Ergibt sich aus den formularmäßigen Vertragsbestimmungen eines Bauvertrags - für sich oder in ihrem Zusammenwirken -, dass der Auftragnehmer für einen nicht unerheblichen Zeitraum über die Abnahme hinaus wegen möglicher Mängelansprüche des Auftraggebers eine Sicherheit stellen muss, die 8 % der Auftragssumme beträgt, führt dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einer unangemessenen Benachteiligung des Auftragnehmers (Fortführung von , BauR 2015, 832 = NZBau 2015, 223; , BauR 2015, 114 = NZBau 2014, 759 und , BauR 2011, 1324 = NZBau 2011, 410).