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BGH Urteil v. - NotZ (Brfg) 4/19

Gesetze: § 111b Abs 1 S 1 BNotO, § 44a S 1 VwGO, Art 19 Abs 4 GG

Rechtsmittel gegen Stellungnahme einer Notarkammer zur Frage der Wiederbesetzung und Neuausschreibung einer Notarstelle

Leitsatz

Die von einer Notarkammer im Rahmen ihrer Anhörung abgegebene Stellungnahme zur Frage der Wiederbesetzung und Neuausschreibung einer Notarstelle ist gemäß § 111b Abs. 1 Satz 1 BNotO i.V.m. § 44a Satz 1 VwGO nicht isoliert gerichtlich angreif- und einklagbar.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:200720UNOTZ.BRFG.4.19.0

Fundstelle(n):
NJW 2020 S. 9 Nr. 40
ZAAAH-57759

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