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BFH Urteil v. - V R 28/19

Gesetze: FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; FGO § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. B; UStG § 13b

Verfahrensfehler

Leitsatz

NV: In Bezug auf eine beim Organträger begründete Steuerschuld hat das FG die nach den Akten feststehende Tatsache zu berücksichtigen, dass die Organgesellschaft ausweislich der für sie bestehenden Steuerfestsetzungen von ihr bezogene Bauleistungen als Leistungsempfänger nach § 13b UStG unzutreffend versteuert hat.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:U.270220.VR28.19.0

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 2069 Nr. 38
BFH/NV 2020 S. 1275 Nr. 12
DStR 2020 S. 8 Nr. 37
UStB 2020 S. 318 Nr. 10
XAAAH-57858

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