Grobes Verschulden des Steuerberaters durch fehlende Erklärung steuerfreier Kinderzulagen bei in der Schweiz tätigen Grenzgängern
Leitsatz
1. NV: Ein steuerlicher Berater handelt grob fahrlässig i.S. von § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn er die in der Anlage N-Gre ausdrücklich gestellte Frage nach steuerfreien Kinderzulagen bei einem in der Schweiz tätigen Grenzgänger nicht beantwortet, obwohl er bei sorgfältiger Prüfung und Aufarbeitung des steuerrelevanten Sachverhalts aus den (monatlichen) Gehaltsmitteilungen des Steuerpflichtigen erkennen konnte, dass in dem in der Jahreslohnbescheinigung ausgewiesenen Arbeitslohn steuerfreie Kinderzulagen enthalten waren.
2. NV: Der Steuerpflichtige hat auch ein Verschulden seines steuerlichen Beraters zu vertreten, dessen er sich zur Ausarbeitung der Steuererklärung bedient (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2020:U.280420.VIR24.17.0
Fundstelle(n): BB 2020 S. 2069 Nr. 38 BFH/NV 2020 S. 1249 Nr. 12 DStR 2020 S. 10 Nr. 37 IStR 2021 S. 70 Nr. 2 IWB-Kurznachricht Nr. 5/2021 S. 178 PIStB 2020 S. 340 Nr. 12 PIStB 2021 S. 91 Nr. 4 PStR 2021 S. 6 Nr. 1 HAAAH-57859