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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 5 BA 1102/18

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Tätigkeit der Klägerin als Altenpflegerin für den zu 1) beigeladenen ambulanten Pflegedienst vom 01.08.2014 bis 31.12.2014 im Rahmen eines abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wurde.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR 2020 S. 14 Nr. 42
IAAAH-58096

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