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LSG Hessen Urteil v. - L 1 KR 267/19

Der Kläger begehrt die Erstreckung einer erteilten Befreiung von der Versicherungspflicht auf eine für die Zeit vom 20. April 2015 bis zum 19. April 2016 befristete Tätigkeit für die "Pro Arbeit" des Landkreises B-Stadt (Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)).

Fundstelle(n):
LAAAH-58163

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