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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 11 AS 814/18

Der Beklagte wendet sich mit der vom Sozialgericht (SG) Lüneburg zugelassenen Berufung gegen seine Verurteilung zur Übernahme einer sog Avalprovision iHv 100,00 Euro als Teil der Kosten der Unterkunft und Heizung (KdUH) im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) für den Monat Mai 2016.

Fundstelle(n):
TAAAH-58169

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