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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 2 LW 4/19

Die Klägerin begehrt die Verpflichtung der Beklagten, weitere ihr im Widerspruchsverfahren entstandene Aufwendungen in Höhe von 26,20 EUR für erstattungsfähig zu erklären.

Fundstelle(n):
YAAAH-58176

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