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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 2 AS 693/15

Die Kläger begehren vom Beklagten höhere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) für den Zeitraum vom 11. Juli 2011 bis 31. August 2011 (hiesiges Aktenzeichen (Az.) L 2 AS 643/17) und für den vom 1. September 2011 bis 13. November 2011 (hiesiges Az. L 2 AS 693/15). Insbesondere beanspruchen sie für die in einem Berufsausbildungsverhältnis stehende Klägerin zu 1) in dieser Zeit - für die Mutterschutz bestand - Arbeitslosengeld II.

Fundstelle(n):
GAAAH-58195

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