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LSG Sachsen Urteil v. - L 9 KR 7/17

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger in seiner Tätigkeit für die Beigeladene zu 4. mit Beginn ab 01.07.2009 abhängig und damit versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung beschäftigt war.

Fundstelle(n):
BAAAH-58204

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