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LSG Thüringen Urteil v. - L 1 U 1523/18

Der Kläger begehrt die Gewährung einer Verletztenrente aufgrund einer anerkannten Berufskrankheit (BK) wegen Druckschädigung des Nervus medianus im Carpaltunnel (Carpaltunnel-Syndrom) nach Nr. 2113 der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung (BKV).

Fundstelle(n):
AAAAH-58213

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