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BVerwG Beschluss v. - 4 VR 7/19, 4 VR 3/20, 4 VR 7/19, 4 VR 3/20

Gesetze: § 2 Abs 1 EnLAG vom , § 43 Abs 3 EnWG vom , § 43b Nr 1 EnWG vom , § 43e Abs 1 EnWG vom , § 43h EnWG vom , § 49 EnWG vom , § 9 Abs 3 UVPG vom , § 3 Abs 5 Nr 1 BImSchG, § 4 Abs 1 S 3 BImSchG, § 22 Abs 1 S 1 Nr 1 BImSchG, § 1 Abs 1 BImSchV 4, § 4 Abs 2 S 1 BImSchV 26, § 4 Abs 3 BImSchV 26, § 4 Abs 1 Nr 3 ROG 2008, § 4 Abs 1a UmwRG, § 3 Abs 1 UmwRG, § 1 EnLAG vom

Errichtung und Betrieb eines Erdkabels gegen den Willen des Vorhabenträgers; Pilotvorhaben; Abwägungsgebot

Leitsatz

§ 2 Abs. 2 EnLAG bestimmt für Vorhaben nach dem Energieleitungsausbaugesetz abschließend, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die Planfeststellungsbehörde vom Vorhabenträger die Errichtung und den Betrieb eines Erdkabels gegen dessen Willen verlangen kann (vgl. 4 A 1.18 - BVerwGE 165, 166 <Ls>). Ist das zur Planfeststellung gestellte Projekt kein Pilotvorhaben nach § 2 Abs. 1 EnLAG, ist ein solches Verlangen ausgeschlossen. Es kann auch nicht auf das Abwägungsgebot des § 43 Abs. 3 EnWG gestützt werden.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2020:270720B4VR7.19.0

Fundstelle(n):
GAAAH-58276

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