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BSG Urteil v. - B 10 EG 2/19 R

Gesetze: § 2c Abs 1 S 2 BEEG, § 2c Abs 3 S 1 BEEG, § 2 Abs 3 S 1 BEEG, § 8 Abs 3 BEEG, § 38a Abs 1 S 3 EStG, § 38a Abs 3 EStG, § 46 EStG, § 124 AO 1977, § 166 AO 1977, § 168 S 1 AO 1977, § 611 Abs 1 BGB, § 87c Abs 1 HGB, § 65 HGB, § 20 SGB 10, § 130 Abs 1 S 1 SGG, § 170 Abs 2 S 2 SGG

Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - monatlicher Zahlungszeitraum des Grundgehalts - Berücksichtigung von ebenfalls monatlich gezahlten Provisionen als laufender Arbeitslohn - Entfallen der Bindungswirkung der Lohnsteueranmeldung bei nachfolgendem Einkommensteuerbescheid - Erhöhung des Elterngelds durch monatliche Provisionen im Bemessungszeitraum - korrespondierende Minderung des Elterngelds durch monatliche Provisionen im Bezugszeitraum - Berücksichtigung einer Lohnnachzahlung im Elterngeldbezug - strenges Zuflussprinzip - sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit eines Grundurteils im Höhenstreit - Zurückverweisung

Leitsatz

Fortlaufend und wiederkehrend ausgekehrte Provisionen erhöhen den Elterngeldanspruch, wenn sie im Bemessungszeitraum gezahlt werden, und mindern ihn spiegelbildlich bei Zahlung im Bezugszeitraum.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2020:250620UB10EG219R0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2021 S. 175 Nr. 1
QAAAH-58533

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