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BAG Urteil v. - 2 AZR 442/19

Gesetze: § 168 SGB 9 2018, § 174 SGB 9 2018, § 626 Abs 2 BGB, § 286 Abs 1 ZPO

Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

Leitsatz

Die Gerichte für Arbeitssachen haben bei einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen zu prüfen, ob die Kündigung unverzüglich iSd. § 174 Abs. 5 SGB IX erklärt wurde, während die Einhaltung der zweiwöchigen Antragsfrist des § 174 Abs. 2 SGB IX allein vom Integrationsamt zu beurteilen ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2020:110620.U.2AZR442.19.0

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 2227 Nr. 40
NJW 2020 S. 10 Nr. 42
NJW 2020 S. 3546 Nr. 48
GAAAH-58814

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