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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 3 R 738/18

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht rückwirkend für die Zeit vom 01. Januar 2013 bis zum 31. März 2014 zu befreien ist.

Fundstelle(n):
HAAAH-58883

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