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LSG Hamburg Urteil v. - L 4 AS 79/19

Die Klägerin wendet sich gegen die Aufhebung der Bewilligung von Leistungen für den Zeitraum vom 1. Juni 2011 bis zum 31. August 2011 und gegen die Ablehnung der Leistungsbewilligung für die Zeit ab dem 1. September 2011.

Fundstelle(n):
GAAAH-58892

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