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LSG Hamburg Urteil v. - L 4 AS 328/19

Der Kläger begehrt die Berücksichtigung eines Mehrbedarfs aufgrund seiner Körpergröße und macht Aufwendungen für die Ausstattung mit Schuhen und mit einem Bett in Übergröße nebst Zubehör geltend.

Fundstelle(n):
KAAAH-58895

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