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BSG Urteil v. - B 5 R 21/19 R

Gesetze: § 102 Abs 5 SGB 6, § 118 Abs 3 S 2 Halbs 1 SGB 6, § 118 Abs 3 S 3 Halbs 1 SGB 6, § 118 Abs 4 S 1 SGB 6

Rentenzahlung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Rücküberweisungspflicht - Abbuchung vom Konto eines verstorbenen Rentenbeziehers per Lastschrift auf das Konto eines Dritten und anschließende Rückgabe der Lastschrift - vorrangiger Anspruch gegen das Geldinstitut

Leitsatz

Wird eine Belastung des Kontos des Rentenberechtigten, die vor dem Eingang des Rücküberweisungsverlangens des Rentenversicherungsträgers im Lastschriftverfahren erfolgte, rückgängig gemacht, besteht ein gegenüber dem Anspruch gegen den mittelbaren Empfänger vorrangiger Anspruch gegen das Geldinstitut.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2020:170620UB5R2119R0

Fundstelle(n):
NJW 2021 S. 1837 Nr. 25
HAAAH-59012

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