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BGH Beschluss v. - 1 StR 86/20

Gesetze: § 171b Abs 1 GVG, § 171b Abs 2 GVG, § 171b Abs 3 S 2 GVG, § 171b Abs 4 GVG, § 258 Abs 2 StPO, § 258 Abs 3 StPO

Hauptverhandlung in Strafsachen: Zwingender Ausschluss der Öffentlichkeit während der Schlussvorträge und des letzten Wortes des Angeklagten

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:180620B1STR86.20.0

Fundstelle(n):
XAAAH-59170

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