Inkassodienstleistung: Geltendmachung zu viel bezahlter Miete wegen Verstoßes gegen die Mietpreisbremse in Berlin
Tatbestand
Die Klägerin, eine Gesellschaft mit begrenzter Haftung, die über eine Registrierung gemäß § 10 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) für den Bereich der Inkassodienstleistungen verfügt, macht aus abgetretenem Recht des Wohnraummieters gegenüber der beklagten Vermieterin wegen eines behaupteten Verstoßes gegen die Begrenzung der Miethöhe (§ 556d BGB) Auskunftsansprüche sowie Ansprüche auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete für den Monat Januar 2018 geltend.