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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 4 KR 194/20

Zwischen den Beteiligten ist im Berufungsverfahren die Erstattung von Kosten einer Haushaltshilfe wegen Entbindung i.H.v. 493,36 EUR für den Zeitraum vom 28. Mai bis 6. Juni 2014 streitig.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
TAAAH-59517

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