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LSG Bayern Urteil v. - L 8 AY 28/19

Streitig ist, ob der Kläger im Zeitraum von Oktober 2016 bis Februar 2018 Anspruch auf höhere laufende Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) hat.

Fundstelle(n):
DAAAH-59518

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