Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - VI ZR 300/18

Gesetze: § 138 Abs 2 ZPO, Art 103 Abs 1 GG

Verletzung des rechtlichen Gehörs bei offenkundig unrichtiger Nichtberücksichtigung eines Bestreitens wegen mangelnder Substantiierung

Leitsatz

Die offenkundig unrichtige Nichtberücksichtigung eines Bestreitens wegen mangelnder Substantiierung verletzt Art. 103 Abs. 1 GG.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:280720BVIZR300.18.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2020 S. 1320 Nr. 21
KAAAH-59585

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank