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BFH Beschluss v. - VIII B 117/19

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1; FGO § 96 Abs. 2

Vorliegen einer Überraschungsentscheidung bei erstmals in der mündlichen Verhandlung angesprochenen Nachweismängeln für bestimmte Betriebsausgaben

Leitsatz

NV: Eine Überraschungsentscheidung kann vorliegen, wenn das FG den nicht im Besitz seiner Belegsammlung befindlichen Kläger in der mündlichen Verhandlung erstmals mit der Feststellung konfrontiert, die geltend gemachten Betriebsausgaben für bestimmte Aufwendungen seien nicht vollständig durch Belege nachgewiesen, und das FG in der Entscheidung den Abzug dieser Betriebsausgaben kürzt.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.130520.VIIIB117.19.0- 2 -

Fundstelle(n):
AO-StB 2020 S. 387 Nr. 12
BB 2021 S. 2332 Nr. 40
BFH/NV 2020 S. 1262 Nr. 12
DStR 2020 S. 12 Nr. 42
NJW 2020 S. 10 Nr. 43
IAAAH-59765

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