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BSG Urteil v. - B 4 AS 12/20 R

Gesetze: § 5 Abs 3 S 1 SGB 2, § 12a S 1 SGB 2, § 1 UnbilligkeitsV, § 3 UnbilligkeitsV, § 4 UnbilligkeitsV, § 6 S 1 UnbilligkeitsV, § 37 SGB 11, § 44 SGB 11, § 77 Abs 1 S 1 Halbs 2 SGB 11, § 3 S 2 Halbs 1 SGB 6, § 33 SGB 8, § 39 Abs 1 S 2 SGB 8, § 39 SGB 1, § 35 Abs 1 S 3 SGB 10

(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Beantragung einer vorzeitigen Altersrente - abschließende Regelung der Ausnahmetatbestände durch die UnbilligkeitsV - Berücksichtigung besonderer Härten im Rahmen der Ermessensausübung - Unbilligkeitstatbestände - bevorstehende abschlagsfreie Altersrente iS des § 3 UnbilligkeitsV - sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder sonstige Erwerbstätigkeit iS des § 4 UnbilligkeitsV - Pflege des Ehegatten - Aufnahme eines Kindes in Vollzeitpflege - keine Anwendung von § 6 UnbilligkeitsV auf Zeiten vor dessen Inkrafttreten)

Tatbestand

Umstritten ist die Aufforderung zur vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2020:240620UB4AS1220R0

Fundstelle(n):
TAAAH-59838

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