Räumungspflicht für ein Gewerbegrundstück im Insolvenzverfahren: Teilweise Räumung durch den Insolvenzverwalter als Masseverbindlichkeit; Instandsetzung der entfernten, mit der Mietsache verbundenen Einrichtung als Masseverbindlichkeit
Leitsatz
1. Stellt die Räumungspflicht des Mieters nur eine Insolvenzforderung dar, begründet eine teilweise Räumung durch den Insolvenzverwalter keine Masseverbindlichkeit.
2. Entfernt der Insolvenzverwalter eine Einrichtung, die der Schuldner mit der Mietsache verbunden hat und die im Eigentum des Schuldners steht, stellt die Pflicht zur Instandsetzung der Sache in den vorigen Stand keine Masseverbindlichkeit dar, wenn der Insolvenzverwalter dabei den Rahmen einer teilweisen Erfüllung der Räumungspflicht nicht überschreitet.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2020:170920UIXZR62.19.0
Fundstelle(n): BB 2020 S. 2305 Nr. 42 DStR 2020 S. 14 Nr. 46 DStR 2021 S. 43 Nr. 1 NJW 2020 S. 8 Nr. 43 NJW 2021 S. 626 Nr. 9 WM 2020 S. 1916 Nr. 41 ZIP 2020 S. 2025 Nr. 41 MAAAH-59904