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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 9 KR 234/19

Die Klägerin begehrt die Auszahlung von Krankengeld für die Zeit vom 18. Oktober 2017 bis zum 5. November 2017 von kalendertäglich (brutto) 79,64 Euro.

Fundstelle(n):
KAAAH-60096

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