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LSG Hessen Urteil v. - L 6 P 17/17

Zwischen den Beteiligten ist die Erstattung weiterer Kosten für technische Hilfsmittel (Deckenliftanlagen in Schlafzimmer und Bad) i.H.v. 8.151,30 EUR streitig.

Fundstelle(n):
ZAAAH-60120

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