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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 8 R 962/15

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beigeladene zu 3) in ihrer Tätigkeit für die Klägerin als medizinisch-technische Röntgenassistentin (MTRA) der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung in der Zeit vom 1.10.2012 bis zum 25.11.2014 unterlegen hat.

Fundstelle(n):
TAAAH-60148

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