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BGH Urteil v. - I ZR 129/19

Gesetze: § 97a Abs 2 UrhG, § 97a Abs 3 S 1 UrhG, § 242 BGB, § 398 BGB, § 15 Abs 2 RVG, § 8 Abs 4 S 1 UWG

Urheberrecht: Indizien für Rechtsmissbrauch bei anwaltlicher Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen

Tatbestand

Die Klägerin ist eine Rechtsanwalts-Partnergesellschaft. Die Beklagte vertreibt unter anderem Tonträger.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:280520UIZR129.19.0

Fundstelle(n):
NAAAH-60205

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