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BAG Urteil v. - 9 AZR 401/19 (A)

Gesetze: Art 267 AEUV, § 7 Abs 3 S 1 BUrlG, § 7 Abs 3 S 2 BUrlG, Art 31 Abs 2 EUGrdRCh, Art 7 EGRL 88/2003, § 7 Abs 3 S 4 BUrlG, § 7 Abs 1 S 1 BUrlG, § 7 Abs 2 BUrlG

Vorabentscheidungsersuchen - Erlöschen des Urlaubsanspruchs - ununterbrochene Langzeiterkrankung

Leitsatz

Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts ersucht den Gerichtshof der Europäischen Union um Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV über die Frage, ob das Unionsrecht das Erlöschen des Urlaubsanspruchs bei einer ununterbrochen fortbestehenden Erkrankung des Arbeitnehmers 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres oder einer längeren Frist auch dann gestattet, wenn der Arbeitgeber im Urlaubsjahr seine Mitwirkungsobliegenheiten nicht erfüllt hat, obwohl der Arbeitnehmer den Urlaub bis zum Eintritt der Arbeitsunfähigkeit zumindest teilweise hätte nehmen können.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2020:070720.B.9AZR401.19A.0

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 2420 Nr. 43
RIW 2020 S. 781 Nr. 12
ZIP 2020 S. 59 Nr. 31
JAAAH-60280

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