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BVerwG Beschluss v. - 1 WNB 1/20

Gesetze: § 17 Abs 6 WBO, § 22a WBO, § 22b WBO

Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung; unstatthafter Rechtsbehelf

Leitsatz

1. Gegen Entscheidungen der Truppendienstgerichte im einstweiligen Rechtsschutz findet keine Rechtsbeschwerde statt (wie 2 WNB 5.20 - Rn. 4).

2. Auch eine unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung führt nicht dazu, dass ein nach der Wehrbeschwerdeordnung unstatthafter Rechtsbehelf statthaft wird.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2020:160920B1WNB1.20.0

Fundstelle(n):
HAAAH-60301

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