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BFH Beschluss v. - V R 2/19

Gesetze: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 10; MwStSystRL Art. 98 Abs. 2, Anh. III Nr. 5; PBefG §§ 21, 22, 42;

Ermäßigter Steuersatz für Personenbeförderung auf Schiffen

Leitsatz

NV: Linienverkehr i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.240620.VR2.19.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2020 S. 1291 Nr. 12
DStR 2020 S. 11 Nr. 42
StuB-Bilanzreport Nr. 10/2021 S. 425
UStB 2020 S. 380 Nr. 12
QAAAH-60311

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