Sonstige Leistungen eines Berufsreiters, der einen Turnier- und Ausbildungsstall betreibt: Steuerbarkeit, Entgelt, Mindestbemessungsgrundlage und Vorsteuerabzug; vorschriftsmäßige Besetzung des FG nicht von Amts wegen zu prüfen
Leitsatz
1. Preisgelder, die ein Reiter im Falle einer erfolgreichen Teilnahme an einem Turnier (vom Veranstalter oder vom Eigentümer des Pferdes) erhält, sind kein Entgelt für eine steuerbare Leistung des Reiters.
2. Die Gewährung unentgeltlicher sonstiger Leistungen aus unternehmerischen Gründen ist nicht steuerbar.
3. Aufwendungen für die Vorbereitung und Teilnahme von Pferden an Turnieren stehen bei einem Unternehmer, der einen Turnier- und Ausbildungsstall betreibt, in einem direkten und unmittelbaren Zusammenhang mit seiner gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit, wenn die Pferde tatsächlich für den Verkauf bestimmt sind oder die Teilnahme an Turnieren objektiv ein Mittel zur Förderung der wirtschaftlichen Tätigkeit seines Unternehmens ist.
4. Die Mindestbemessungsgrundlage des § 10 Abs. 5 UStG ist nur auf solche entgeltliche Leistungen anzuwenden, die auch bei unentgeltlicher Erbringung steuerbar wären.
5. Die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts erster Instanz ist vom Revisionsgericht nicht von Amts wegen zu prüfen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2020:U.100620.XIR25.18.0
Fundstelle(n): BB 2020 S. 2325 Nr. 42 BB 2021 S. 1495 Nr. 25 BFH/NV 2020 S. 1388 Nr. 12 BFH/PR 2021 S. 23 Nr. 1 DB 2020 S. 6 Nr. 41 DStR 2020 S. 2240 Nr. 41 DStRE 2020 S. 1331 Nr. 21 HFR 2020 S. 1053 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 42/2020 S. 3086 StuB-Bilanzreport Nr. 22/2020 S. 902 UR 2020 S. 830 Nr. 21 UStB 2020 S. 375 Nr. 12 UVR 2020 S. 354 Nr. 12 EAAAH-60315