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BAG Beschluss v. - 1 ABR 18/19

Gesetze: § 87 Abs 1 Nr 3 BetrVG, § 23 Abs 3 BetrVG

Duldung von Überstunden - Mitbestimmung des Betriebsrats

Leitsatz

Eine - das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG verletzende - Duldung von Überstunden liegt vor, wenn hinreichende Anhaltspunkte für das Fehlen gebotener Gegenmaßnahmen durch den Arbeitgeber bestehen, um seine Untätigkeit als Hinnahme werten zu können.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2020:280720.B.1ABR18.19.0

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 2420 Nr. 43
DStR 2020 S. 12 Nr. 45
NWB-Eilnachricht Nr. 44/2020 S. 3233
PAAAH-60346

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