Insolvenzverfahren: Widerruf der für ein Gemeinschaftskonto vereinbarten Einzelverfügungsbefugnis durch den schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter; Umfang des AGB-Pfandrechts der Bank an einem Guthaben auf einem im Kontokorrent geführten Girokonto
Leitsatz
1. Der schwache vorläufige Insolvenzverwalter, der zur Einziehung von Bankguthaben und sonstigen Forderungen des Schuldners ermächtigt ist, kann die für ein Gemeinschaftskonto vereinbarte Einzelverfügungsbefugnis nicht wirksam widerrufen.
2. Das AGB-Pfandrecht der Bank an einem Guthaben auf einem im Kontokorrent geführten Girokonto erstreckt sich auch auf den girovertraglichen Anspruch auf das "Tagesguthaben".
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2020:240920UIXZR289.18.0
Fundstelle(n): BB 2020 S. 2369 Nr. 43 DB 2020 S. 2405 Nr. 45 DStR 2020 S. 13 Nr. 42 DStR 2021 S. 43 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2020 S. 3164 WM 2020 S. 1980 Nr. 42 ZIP 2020 S. 2079 Nr. 42 IAAAH-60490