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BGH Urteil v. - X ZR 97/19

Gesetze: Art 7 Abs 1 EGV 261/2004, Art 14 Abs 2 EGV 261/2004, § 280 Abs 1 BGB

Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung: Erforderlichkeit der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur vorgerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs

Leitsatz

Das ausführende Luftverkehrsunternehmen muss einem Fluggast, dem ein Ausgleichsanspruch nach Art. 7 FluggastrechteVO zusteht, grundsätzlich auch die Kosten für die vorgerichtliche Geltendmachung des Anspruchs durch einen Rechtsanwalt ersetzen, wenn es die ihm gemäß Art. 14 Abs. 2 FluggastrechteVO obliegende Informationspflicht verletzt hat (Bestätigung von , NJW 2019, 1373).

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:010920UXZR97.19.0

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 2434 Nr. 44
NJW 2020 S. 8 Nr. 44
NJW-RR 2020 S. 1507 Nr. 24
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2020 S. 3165
MAAAH-60493

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