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BSG Urteil v. - B 6 KA 4/20 R

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Höhe des Honorars der Klägerin im Hinblick auf die Leistungen von angestellten Ärzten für Pathologie und Transfusionsmedizin, deren Anstellungsgenehmigung einem Versorgungsauftrag von 0,5 bzw 0,25 entspricht, im Quartal 3/2013.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2020:150720UB6KA420R0

Fundstelle(n):
VAAAH-60626

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