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BSG Urteil v. - B 6 KA 12/19 R

Gesetze: § 87b Abs 1 SGB 5 vom , § 87b Abs 2 S 1 SGB 5 vom , § 95 Abs 3 S 1 SGB 5, Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG

Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilung - Vergütungsobergrenze für Vertragsärzte mit anteiligem Versorgungsauftrag und angestellte Ärzte in Teilzeit - Verletzung des Grundsatzes der Honorarverteilungsgerechtigkeit

Leitsatz

Eine Vergütungsobergrenze, die ausschließlich für Vertragsärzte mit anteiligem Versorgungsauftrag und in Teilzeit angestellte Ärzte gilt, verletzt den Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2020:150720UB6KA1219R0

Fundstelle(n):
FAAAH-60627

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