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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 7 KA 20/16

Der Kläger zu 1. (im Folgenden: der Kläger) wendet sich gegen eine Regressfestsetzung in Höhe von 926.921,11 Euro im Rahmen der Richtgrößenprüfung für das Jahr 2009; die Beteiligten streiten insbesondere über die Berechnung der relevanten Verordnungskostensumme.

Fundstelle(n):
HAAAH-60687

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