(Bildnisses im Sinne von § 22 Satz 1 KUG; Zulässigkeit einer Öffentlichkeitsfahndung im Zusammenhang mit Ausschreitungen beim G20-Gipfel)
Leitsatz
1. Zum Begriff des Bildnisses im Sinne von § 22 Satz 1 KUG.
2. Zur Zulässigkeit einer identifizierenden Bildberichterstattung im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Ausschreitungen anlässlich des Treffens der Gruppe der zwanzig führenden Industrie- und Schwellenländer Anfang Juli 2017 in Hamburg (G20-Gipfel).