Versagung des Vorsteuerabzugs bei fehlender Identität von Leistendem und Leistungsempfänger; Divergenz
Leitsatz
1.NV: Divergenz liegt nur dann vor, wenn das FG bei einem gleich oder ähnlich gelagerten Sachverhalt in einer bestimmten entscheidungserheblichen Rechtsfrage von der Rechtsauffassung eines anderen Gerichts abweicht.
2. NV: Stützt das FG die Versagung des Vorsteuerabzugs auf die fehlende Identität von Leistendem und Rechnungsausteller, liegt darin keine Abweichung von der Rechtsprechung des EuGH in der Sache PPUH Stehcemp (, EU:C:2015:719).
ECLI Nummer: ECLI:DE:BFH:2020:B.150720.VB9.19.0
Fundstelle(n): BFH/NV 2020 S. 1293 Nr. 12 UStB 2020 S. 347 Nr. 11 HAAAH-61056