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BFH Beschluss v. - VI B 117/19

Gesetze: FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 116 Abs. 6; AO § 108 Abs. 1; AO § 108 Abs. 3; AO § 122 Abs. 2 Nr. 1; AO § 347 Abs. 1 Satz 1; AO § 355 Abs. 1 Satz 1

Indizwirkung des mit einem „OK-Vermerk“ versehenen Sendeberichts bei der Übermittlung eines Schriftstücks per Telefax

Leitsatz

1. NV: Die durch einen „OK-Vermerk“ unterlegte ordnungsgemäße Absendung eines Schreibens per Telefax begründet ein Indiz für den tatsächlichen Zugang des Schriftstücks beim Empfänger.

2. NV: Das FG kann aufgrund der Indizwirkung des mit einem „OK-Vermerk“ versehenen Sendeberichts im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) verpflichtet sein, die Frage des Zugangs des abgesandten Schreibens bei der Finanzbehörde von Amts wegen aufzuklären.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2020:B.220620.VIB117.19.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2020 S. 385 Nr. 12
BFH/NV 2020 S. 1270 Nr. 12
HFR 2021 S. 62 Nr. 1
NJW 2020 S. 10 Nr. 45
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2020 S. 3157
RAAAH-61057

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