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OFD Frankfurt/M. - S 2293b A - 002 - St 21

Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gemäß § 32c EStG

Bezug:

Bis zum Erlass eines Anwendungsschreibens gilt zur Anwendung des § 32c EStG in der Fassung des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom (BGBl 2019 I S. 2451) für Veranlagungszeiträume ab 2016 das Folgende:

I. Inkrafttreten und Betrachtungszeiträume

1. Inkrafttreten

2. Betrachtungszeiträume

II. Zugangsvoraussetzungen

1. Antrag

1.1. Grundsätze zum Antrag

1.2. Beihilferechtliche Erklärungen

1.3. Erklärung zum Schutz und zur Veröffentlichung der im Rahmen der Tarifermäßigung übermittelten personenbezogenen Daten

1.4. Wirkung fehlender Erklärung bei Zusammenveranlagung

2. Erzielen von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft

2.1. Besonderheit Veranlagungszeitraum 2016

2.2. Besonderheit Todesfälle im Betrachtungszeitraum

3. Verlustvortrag und Verlustrücktrag

III. Ermittlung der Tarifermäßigung

1. Grundsätze

2. Begünstigte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

3. Summe der positiven Einkünfte

4. Fiktive Steuerberechnung

5. Ermittlung der anteiligen tariflichen Einkommensteuer

6. Bilanzänderung für Veranlagungszeiträume vor Inkrafttreten der Tarifermäßigung

7. Besonderheiten be...

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