Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - IV ZB 4/20

Gesetze: § 321a Abs 5 ZPO, § 574 Abs 1 ZPO, § 172 Nr 2 GVG, § 172 Nr 3 GVG, § 174 Abs 3 S 1 GVG

Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde aufgrund einer Anhörungsrüge; Beschränkung der Geheimhaltungsverpflichtung auf einzelne, anwesende Personen in der nichtöffentlichen Sitzung

Leitsatz

1. Zur nachträglichen Zulassung der Rechtsbeschwerde aufgrund einer Anhörungsrüge.

2. Eine Geheimhaltungsverpflichtung nach § 174 Abs. 3 Satz 1 GVG kann in den Fällen des § 172 Nr. 2 und 3 GVG nach dem Ermessen des Gerichts auch gegenüber einzelnen in der nichtöffentlichen Verhandlung anwesenden Personen ausgesprochen werden.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2020:141020BIVZB4.20.0

Fundstelle(n):
NJW-RR 2020 S. 1389 Nr. 22
WM 2021 S. 701 Nr. 14
IAAAH-61543

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank