Zum Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung beim Streit um die Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs
Leitsatz
NV: Die Frage, ob ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß ist, wenn zwar die Anfangspunkte einer Dienstreise nicht eingetragen werden, aber der Anfangspunkt bei nahtlosem und identischem Kilometerstand aus dem Ziel der darüberliegenden Zeile (dem Endpunkt der vorherigen Fahrt) geschlussfolgert werden kann, betrifft eine Frage des Einzelfalls, die nicht abstrakt klärungsfähig ist.