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BSG Beschluss v. - B 10 ÜG 18/19 B

Gesetze: § 160a Abs 1 S 2 SGG, § 160a Abs 2 S 1 SGG, § 63 Abs 2 S 2 SGG, § 64 Abs 2 S 1 SGG, § 67 Abs 1 SGG, § 67 Abs 2 S 2 SGG, § 416 ZPO, § 174 ZPO

Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsanwaltsverschulden - Absturz des Computers wenige Stunden vor Fristablauf - Sorgfaltsanforderungen eines gewissenhaft und sachgerecht Prozessführenden - Stellung eines Fristverlängerungsantrags - gesteigerte Sorgfaltspflicht bei nahendem Fristende - Vorkehrungen gegen Computerausfall - keine Aktualisierung nicht notwendiger Programme - zeitnahe Informierung über Abhilfemöglichkeiten im Internet - Neuerstellung der Beschwerdeschrift in der verbleibenden Zeit ohne Computer und mit Hilfe Dritter - Zustellungsdatum - Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses - gesteigerte Anforderungen an einen möglichen Gegenbeweis

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2020:080720BB10UEG1819B0

Fundstelle(n):
FAAAH-61719

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